Temporäre Zuschläge - aktueller Stand
zuletzt aktualisiert: 19.03.2026
Glashüttenzuschlag (GHZ)
März 2026 0,00 €/kg
ab April 2026 -tbd-
Der Glashüttenzuschlag fällt an, wenn der monatliche Europäische Gaspreisindex (TTF) den Referenzwert von 40 €/MWh übersteigt. Er wird von den Glashütten jeweils am Monatsende für den Folgemonat festgelegt und gilt für alle Glasprodukte nach Scheibengewicht.
Silberzuschlag für Spiegelprodukte
März 2026 0,00 €/qm
ab April 2026 -tbd-
Der Silberzuschlag greift, wenn der Silberpreis den Referenzwert von 40 $/Unze übersteigt. Er gilt ausschließlich für Spiegelprodukte und wird analog zum GHZ monatlich festgelegt.
Wie funktioniert die Berechnung?
Beide Zuschläge werden von den Glashütten transparent auf Basis der tatsächlichen Marktpreise berechnet. Wir kommunizieren die jeweils gültigen Werte umgehend auf dieser Seite – immer rechtzeitig vor Monatsbeginn.
Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. ? München: +49 89 8637900 | Rimbach: +49 6253 2026691
Warum diese Zuschläge?
Glas und Spiegel sind energieintensive Produkte. Wir haben steigende Kosten so lange wie möglich intern aufgefangen, um euch Planungssicherheit zu geben. Temporäre Zuschläge erlauben uns, fair und transparent auf Marktveränderungen zu reagieren – ohne pauschale Preiserhöhungen.






